Neue Tarife der KfW
Im Zuge der weltweiten Klimadebatte hat sich die Bundesregierung für 2020 und die kommenden Jahre so einiges einfallen lassen, um die Energieeffizienz im Neubau und im Gebäudebestand zu erhöhen. In diesem Rahmen haben sich auch was die Förderprogramme der KfW anbetrifft, einige gravierende Änderungen ergeben.
Bereits ab dem 01.01.2020 sind Änderungen bzgl. der Förderwürdigkeit von Wärmeerzeugern in Kraft getreten. Teilweise ist hier die Förderung gestrichen worden, an die Bafa übertragen oder als Ausschlusskriterium definiert worden.
Am 24.01.2020 erhöhten sich nicht nur die ansetzbaren Kosten pro Wohneinheit, auch die Förderbeträge selbst wurden noch einmal deutlich erhöht –und das nicht nur im Bestand, sondern auch im Neubau!
Beim Neubau eines KfW-Effizienzhauses 55 beispielsweise können pro WE statt 100.000,00 € nun 120.000,00 € angesetzt werden. Nach Erhöhung des Tilgungszuschusses von 5% auf 15%, ist hier z.B. nun ein Zuschuss in Höhe von 18.000,00 € pro WE möglich. Bauen und Modernisieren über die KfW lohnt sich also noch einmal deutlich stärker als zuvor!
Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/.
Ein Blick lohnt sich!
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